Das OLG wies laut ARAG in einem grundlegenden Urteil die Zahlungsklage eines Hauseigentümers ab. Der Kläger hatte sich auf dem Dach seines Hauses eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Allerdings wurde sie in den Jahren 2007 und 2008 in zwei Teilen geliefert. Da die so genannte Eins …
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