Einkünfte, die von „Steuerausländern“ bezogen werden, unterliegen in aller Regel einer Abzugssteuer, auch „Quellensteuer“ genannt. Österreichischen Unternehmern, die Vergütungen aus dem Ausland beziehen ist angesichts immer strikter ausgelegter Vorschriften anzuraten, sich mit den Voraussetzungen für eine Vermeidung von Abzugssteuern vertraut zu machen.
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