Die steuerliche Beurteilung bei der Entsendung von Führungskräften in Tochterunternehmen im Ausland ist unklar. Wer Doppelbesteuerung verhindern will, muss über ein umständliches „Verständigungsverfahren“ der Finanzämter Klarheit schaffen.
komplette Meldung auf INDUSTRIEMAGAZIN lesen