Seit Anfang Mai sanktioniert das Lohn-und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zu niedrige Entlohnungen. Bekämpft soll das Lohndumping mit drastischen Strafbestimmungen, die je nach Lage des Anlassfalles zwischen 1.000 bis 50.000 Euro je Dienstnehmer liegen können.
komplette Meldung auf INDUSTRIEMAGAZIN lesen