Arbeitgeber sind verpflichtet, Rohre, durch die gefährliche Stoffe befördert werden, gemäß der europäischen Richtlinie 92/58 zu kennzeichnen. Diese Richtlinie wird auch in deutsches Recht übertragen. Rohrleitungen, die Gefahrstoffe gemäß der Gefahrstoffveror …
komplette Meldung auf IndustrieTreff lesen