Schotten sind dicht

Mai 15 13:53 2015

Luftfrachtsendungen müssen gemäß Verordnung des Luftfahrt-Bundesamtes in besonderer Weise gegen unbefugte Zugriffe geschützt sein. Wer als „Bekannter Versender“ zugelassen werden will, benötigt manipulationssichere Transportverpackungen.


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