Alle Jahre wieder finden in der Vorweihnachtszeit Veranstaltungen für Beschäftigte statt. Doch egal ob beim Weihnachtsfrühstück oder auf dem Fest am Abend – wie sieht es dabei eigentlich mit der Versicherung aus? BGHM-Experte Karl-Heinz Schwirz erklärt, wann betriebliche Veranstaltungen unter dem Versicherungsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
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