Gefährdungsbeurteilung wird SchwerpunktDie Paragrafen drei und fünf des Arbeitsschutzgesetzes sowie Paragraf drei der Betriebssicherheitsverordnung verpflichten Arbeitgeber in Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht auf Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Gefahrstoffe nachzuweisen.
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