Im ersten Teil des Verfahrens wurden Bußgelder für zwei voestalpine-Töchter und Gesellschaften von ThyssenKrupp und Vossloh im Volumen von insgesamt 124,5 Millionen Euro fixiert. Nun geht es um die Schadenersatzleistungen an die Deutsche Bahn. Die voestalpine will eine außergerichtliche Einigung erzielen.
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