Seit dem 1. April 2010 müssen Erzeuger, Einsammler, Beförderer und Entsorger das elektronische Nachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle anwenden. Nachweise, Begleitscheine und Register werden elektronisch geführt und übermittelt. Das Nachweisverfahren is …
komplette Meldung auf IndustrieTreff lesen