Staplerführer sind mindestens einmal im Jahr zu unterweisen. Auf diese Unternehmerpflicht weist der Resch Verlag, Gräfeling, hin. Die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht besteht gemäß Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15, Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 9 sowie der BGV A1 §§ 4 und 15.
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