Update Recht: Keine Zeit für Zeitaufzeichnungen?

Mai 02 12:03 2013

Die Pflicht, Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers zu führen, trifft nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 26 AZG) grundsätzlich den Arbeitgeber.


komplette Meldung auf INDUSTRIEMAGAZIN lesen