Personen, die MDI-haltige Bau- und Montageschäume bzw. Gießharze an Privatpersonen abgeben, benötigen hierzu die eingeschränkte Sachkunde gem. § 5 ChemVerbotsV. Dieser Lehrgang bereitet zielgerichtet auf die entsprechende Prüfung vor. Diese wird im Anschluss an den Lehrgang vor Ort durch einen Vertr…
komplette Meldung auf chemie.de lesen