Die geänderte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) führt beispielsweise die Anforderungen zur Gestaltung von Büroarbeitsplätzen zusammen, übernimmt die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und nimmt neue Vorgaben zu psychischen Belastungen bei räumlichen Gegebenheiten (unter anderem Lärm, Beleuchtung, Computerarbeit) auf.
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