Weihnachtsfeier – Arbeitsschutzvorschriften beachten!

November 27 10:05 2014

Auch für Weihnachtsfeiern in Betriebsräumen gelten die üblichen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Dazu gehört eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer, die die besondere Situation im Vergleich zum normalen Arbeitsalltag berücksichtigt. Darauf weist der TÜV Rheinland hin.


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