Zulassung von Flammschutzmitteln nach der Reach-Verordnung

Juni 18 09:49 2014

BASF spricht sich gegen eine Verlängerung der behördlichen Zulassung des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) aus. Der Einsatz des überwiegend in Polystyrolschaum und Textilien verarbeiteten Additivs wird aufgrund der EU-Chemikalienverordnung Reach voraussichtlich ab 21. August 2015 verboten sein, sofern bestimmte Antragsteller keine Ausnahmegenehmigung erhalten.


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