Die typische Barrenform des Nestlé-Schokoriegels Kitkat hätte möglicherweise nicht als Marke geschützt werden dürfen. Ein EU-Gericht hat zumindest Zweifel an der Schutzfähigkeit der Süßigkeit angemeldet. Nun muss das EU-Amt für geistiges Eigentum die 3D-Marke erneut prüfen.
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