Der Getränke-Hersteller Rabenhorst ist bei der Werbung für seinen Rotbäckchen-Saft „Lernstark“ nicht über das Ziel hinausgeschossen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Angaben auf dem Etikett der Sorte gebilligt. Diese verstoßen demnach nicht gegen europäisches Recht.
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