Egal ob virtuell oder real – Marktplatzbetreiber beider Couleur müssen gegen Anbieter gefälschter Markenwaren vorgehen. Das hat nun der Europäische Gerichtshof klargestellt. Damit unterliegen physische Marktplätze grundsätzlich denselben Bedingungen zum Schutz von Markenrechten wie Online-Plattformen.
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