BGH-Urteil: Aldi darf TÜV-Siegel nicht einfach nur abbilden

August 10 10:28 2016
TÜV Rheinland

Wer mit Testsiegeln wirbt, muss den Kunden auch Informationen zu den entsprechenden Prüfkriterien zur Verfügung stellen. Die reine Abbildung ist nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hat diese Einschätzung nun in einem Urteil gegen Aldi Süd bestätigt.


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