Rabattangaben in der Werbung dürfen dem Verbraucher keine Ersparnis vorgaukeln, wenn es diese faktisch gar nicht gibt. Dies stellt der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klar. Der Fall bezieht sich auf eine Klage der Wettbewerbsbehörde gegen die Rabatt-Werbung einer Apotheke.
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