Serie Arbeitsrecht: Auch Crowdworking braucht Spielregeln

September 02 06:50 2016
Experte:  Anton Kastenmüller ist Rechtsanwalt der Kanzlei Graf von Westphalen.

Wer per Internet-Plattform einer anonymen Gruppe die Mitarbeit an bestimmten Aufgaben anbietet, wird unter Umständen zum Arbeitgeber. Juristischer Rat lohnt sich auch bei den Klauseln zum Gerichtsstand.


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