Das 2015 eingeführte Mindestlohngesetz wird im deutschen Einzelhandel so gut wie nicht verletzt: Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung von 33.000 Personen in 5300 Geschäften des Handels hat der Zoll in der vergangenen Woche keine wesentlichen Verstöße gegen die Mindestlohnvorgabe festgestellt.
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