Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben die in Deutschland geltende Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimittel für rechtswidrig erklärt. Für ausländische Apotheken sei diese eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Der deutsche Gesetzgeber steht nun vor zwei Alternativen.
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