Das Landgericht Mannheim will in den weiteren Schadenersatzverfahren gegen das Zuckerkartell zunächst das Ergebnis eines Gutachtens aus dem von Nestlé angestrengten Pilotprozess abwarten. Das hat der Vorsitzende Richter den sechs klagenden Unternehmen vorgeschlagen, die nun zwei Wochen Bedenkzeit haben.
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