Knapp 10 Prozent des Rundfunkbeitrags – zuletzt 760 Mio. Euro – kommen aus dem gewerblichen Bereich. Bei der Bemessung fühlen sich der Discounter Netto und der Autovermieter Sixt als Filialisten benachteiligt. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt anders entschieden. Nächste Station ist nun Karlsruhe.
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