Die sogenannten Gastro-Kontrollbarometer in Duisburg und Bielefeld sind nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster rechtswidrig. Dennoch hält die Landesregierung an ihrem Vorhaben fest, das System für alle Lebensmittelbetriebe in NRW einzuführen.
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