Bußgeld für Rücknahmeverweigerer von Elektroaltgeräte – Gesetzgeber schlägt zurück

Dezember 29 14:56 2016

Seit dem 25.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Es müssen sowohl Altgeräte beim Neukauf eines gleichartigen Geräts (1:1) als auch Kleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm zurückgenommen werden, auch wenn kein Neugerät gekauft wird (0:1). Auch B2B-Vertreiber sind zur Rücknahme […]

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