Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Infopflicht wird scharf gestellt

Januar 20 13:20 2017
Reklamationen: Wenn sich Händler und Kunde nicht einig werden, kann die Allgemeine Schlichtungsste

Zwar müssen die Unternehmen ihre Kunden erst ab Februar über eine etwaige Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren informieren. Dennoch treffen schon jetzt etliche Anträge bei der Allgemeinen Schlichtungsstelle ein.


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