Quelle: Dieter Schütz (Pixelio.de)
Rosenheim, 31. Januar 2011 – Morgen tritt die letzte Stufe beim elektronischen Abfallnachweisverfahren in Kraft. Die elektronische Signatur ist Pflicht. Die BTK Befrachtungs- und Transportkontor GmbH hat seit November 2010 eine Abfalltransportgenehmigung für weiße Ware und ist für das elektronische Abfallnachweisverfah-ren (eANV) gerüstet.
Mit der erfolgreich abgelegen Fachkundeprüfung und einer unbefristeten Abfalltransportgenehmigung kann die BTK Befrachtun…
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