Das OLG Düsseldorf bestätigt die Entscheidung des Bundeskartellamts im Fall Asics. Der Sportschuhhersteller hatte seinen Vertragshändlern zu Unrecht den Einsatz von Preissuchmaschinen im Internet verboten. Das Bundeskartellamt sieht darin eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.
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