Lidl ist vor dem Arbeitsgericht mit dem Versuch gescheitert, die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ohne Zustimmung des Arbeitnehmergremiums durchzuboxen. Die Augsburger Kammer wies den Antrag zurück, weil die erhobenen Vorwürfe der Beleidigung nicht zu beweisen waren.
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