Der Bundesrat hat das sogenannte Verdeckungsverbot bei Zigarettenverpackungen ausgeweitet: Schockbilder dürfen demnach weder im Regal noch im Automaten versteckt werden. Wie das im Handel umgesetzt werden soll, ist noch unklar.
komplette Meldung auf lebensmittelzeitung.net lesen
Only registered users can comment.