Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen MCM Klosterfrau. In dem Streit geht es um die vom Hersteller empfohlene tägliche Verzehrmenge von 600 mg Magnesium bei einem Nahrungsergänzungsmittel. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist die Menge zu hoch angesetzt.
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