Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilt die Auffassungen des Bundeskartellamts zum Lebensmittelmarkt und weist die Beschwerden von Edeka und Tengelmann gegen die Untersagung der Übernahme zurück. Edeka bleibt nun nur noch der Gang zum Bundesgerichtshof.
komplette Meldung auf lebensmittelzeitung.net lesen
Only registered users can comment.