Die AB-InBev-Tochter Beck lässt eine seit 2002 geltende Neuregelung der Gewerbesteuer durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen. Die Brauerei sieht Gleichheitsrechte verletzt. Bekommt sie Recht, müsste die Stadt Bremen Beck’s Steuerzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe erstatten.
komplette Meldung auf lebensmittelzeitung.net lesen
Only registered users can comment.