Jetzt steht es fest: Kleinbetriebe werden auch in Zukunft keine Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen. Handelsunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einer maximal begrenzten Verkaufsfläche sind vom künftig geltenden Annahmezwang befreit. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung jüngst im Europäischen Parlament über die Eckpunkte der Novellierung der WEEE-Richtlinie („Waste Electrical and Electronic Equipment“; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall). Die Rücknahmepflicht soll f…
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