Der Investor KKR darf sich am deutschen Marktforschungsunternehmen GfK beteiligen. Die EU-Kommission hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Mitte Februar auf den Weg gebrachten Einstieg der US-Beteiligungsgesellschaft. KKR hält seitdem knapp ein Fünftel der GfK-Anteile.
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