Clemens Tönnies steht kein doppeltes Stimmrecht zu: Dies bestätigt der BGH, der in dieser Sache eine Nichtzulassungsbeschwerde von Clemens Tönnies gegen ein Urteil des OLG Hamm zurückgewiesen hat. Das Ringen von Clemens Tönnies mit seinem Neffen Robert um die Macht im Fleischkonzern ist damit noch nicht zu Ende.
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