Internet-Bewertungs-Portale für Ärzte müssen im Zweifel Belege darüber herausrücken, ob der Verbraucher und Autor eines Beitrags tatsächlich dort war. Das hat heute der BGH entschieden. Ob und welche Folgen das für Sternchen-Bewertungen von Konsumgütern etwa bei Amazon oder Idealo hat, ist unklar.
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