BGH-Urteil: Müller darf Konkurrenz-Gutscheine einlösen

Juni 23 13:05 2016
Rabataktion Müller

Die Rabattaktionen von Drogeriemarktbetreiber Müller sind nicht unlauter. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit ist es Händlern erlaubt, Gutscheine der Konkurrenz auch im eigenen Markt einzulösen.


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