Der Brauereibesitzer Gottfried Härle will sich offenbar nicht geschlagen geben: Nun sollen die Richer in Karlsruhe entscheiden, ob sein Bier als „bekömmlich“ bezeichnet werden darf. Streitpunkt ist, ob es sich dabei um eine „reine Qualitätsaussage“ oder eine „gesundheitsbezogene Angabe“ handelt.
komplette Meldung auf lebensmittelzeitung.net lesen
Only registered users can comment.