Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Jahren versucht, die Macht der Hotelbuchungsportale zu beschneiden und Bestpreisklauseln als kartellrechtswidrig untersagt. Es wollte den Hotels mehr Freiheit bei der Preisfestsetzung sichern. Doch der Düsseldorfer Kartellsenat fragt sich, ob das nicht zu weit geht.
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