Die Bundesregierung könnte die Frist zur Umsetzung der EU-Kartellschadenersatz-Richtlinie – den 27. Dezember dieses Jahres – knapp verfehlen. Weil die Koalitionspartner den Gesetzentwurf voraussichtlich erst im Herbst ins Kabinett geben werden, rechnet das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verzögerung von bis zu zwei Monaten.
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