Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Zahlungsdienst-Richtlinie der EU beschlossen. Damit dürfen Händler ab 2018 für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte mehr berechnen. Auch Haftungsgrenzen werden neu gezogen.
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