Fessnapf-Prospekte: Grundsatzurteil erschwert Händlern die Werbung

März 10 16:00 2016
Franchisenehmer: Nimmt er an einer Werbeaktion des Franchisegebers teil, muss er im Werbeprospekt n

Franchisegeber und Verbundgruppen müssen künftig in ihren Anzeigen alle Märkte nennen, die an Sonderaktionen teilnehmen. So urteilt der BGH im aktuellen Fressnapf-Fall. Auf dem Handzettel des Tierbedarfshändlers wurden auch Märkte aufgeführt, die nicht an der Aktion teilnahmen.


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