Das Bundesverfassungsgericht gibt der Bundesregierung in Sachen Ceta grünes Licht. Nach Auffassung der Karlsruher Richter wurden alle Auflagen für die Zustimmung zum Freihandelsabkommen mit Kanada erfüllt. Unter anderem wurde sichergestellt, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt.
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