Seit 2013 erproben die Verbraucherzentralen die Hygiene-Ampel in Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Pilotprojekt aber nun gestoppt. Die Richter entschieden, dass die bisherige Rechtslage die Weitergabe von Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen nicht zulassen.
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