Im Januar beginnt das Hauptsacheverfahren im Streit, ob ein Bier als „bekömmlich“ beworben werden darf. Ein Verband hatte die Werbung einer Ravensburger Brauerei im August per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, weil es sich um eine gesundheitsbezogene Aussage im Sinne der Health-Claims-Verordnung handele.
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