Der Babynahrungshersteller Hipp verstößt mit bestimmten gesundheitsbezogenen Aussagen gegen die EU-Health-Claims-Verordnung. Laut eines Urteils des Landgerichts München dürfen etwa die Kindermilchprodukte nicht mehr als wachstumsfördernd beworben werden. Darauf hatte die Verbraucherzentrale Sachsen geklagt.
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